L und T Klassen
Was darf ich mit diesen Klassen fahren?
L
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: –
T
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Mindestalter:
- 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
- 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h alt sein.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Wie lange dauert die Ausbildung?
L
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Keine praktische Ausbildung erforderlich
T
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) - 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Welche Prüfung muss ich ablegen?
L
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
T
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 60 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)