L und T Klassen

kg

 

 

Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse:

T

a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Mindestalter:

  • 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
  • 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h alt sein.

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Wie lange dauert die Ausbildung?

L

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Keine praktische Ausbildung erforderlich

T

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Welche Prüfung muss ich ablegen?

L

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung entfällt

T

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 60 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

L, T

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt